Gründung einer Tierarztpraxis

Gründung einer Tierarztpraxis

Gründung einer Tierarztpraxis

Gründung einer Tierarztpraxis

 

 Wie kann ich mich als Tierarzt selbständig machen?

Spielen Sie mit dem Gedanken sich mit einer Tierarztpraxis selbständig zu machen?

Eine Neugründung ist auf den ersten Blick nicht einfach, denn die Organisation einer neuen Praxis erfordert einigen Aufwand.

Zunächst ist es sehr wichtig, dass man einen Investitionsplan erstellt. Ohne Businessplan kann man sich nicht entscheiden, ob man eine Fremdfinanzierung durch eine Bank benötigt oder nicht.

 

Praxisnachfolge oder Neugründung

Eine Alternative zu einer Praxisneugründung ist die Praxisnachfolge. Für den Businessplan besteht dann die Besonderheit, dass man bereits IST Zahlen hat. Man kann der Bank nachweisen, dass es schon dementsprechende Umsätze und Gewinne gibt. Erforderlich sind dann die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre oder ab Beginn des Bestehens der Praxis

Vorteile einer Praxisübernahme

Die Übernahme einer Tierarztpraxis hat einige Vorteile:

  • Eingerichtete Räumlichkeiten
  • Medizinische Ausstattung ist gegeben
  • Team ist eingespielt
  • Bekanntheit bei den Tierhaltern und Patientenstamm
  • Umsatzzahlen und Statistiken für die Bank
  • Planungssicherheit für die künftigen Jahre

Weiterhin gibt es einige Nachteile bei der Gründung einer neuen Tierarztpraxis.

  • Kosten für die komplett neue Einrichtung der Tierarztpraxis
  • Suche nach Fachkräften im tiermedizinischen Bereich – TFAs
  • EDV-System kaufen und Schulungen besuchen
  • Website, Social Media Marketing aufbauen und mit Inhalten füllen
  • Keine Planungssicherheit
  • Unsicherheit bezüglich der Reaktion der Tierhalter auf die neue Praxis

Ein weiterer Vorteil bei der Übernahme einer Praxis ist die Einarbeitungsphase durch den bisherigen Inhaber, der wertvolle Tipps geben kann. Zudem kann er den neuen Inhaber in einer Übergangsphase vorstellen und somit einen weichen Übergang gewährleisten.

 

Tierarztpraxis als Einzelunternehmen

 

Die Gründung als Einzelunternehmen hat zur Folge, dass der Arzt alle Rechte und Pflichten der Praxis in einer Person übernimmt. Er haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Selbständig machen als Tierarzt? Weitere optionale Rechtsform bei Ärzten – Die Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft liegt die Leitung der Praxis in den Händen mehrerer Inhaber oder auch Gesellschafter. Das ist dann ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Arztpraxen zu einer Gemeinschaft. Jede Praxis behält jedoch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit. Ebenso bleibt eine steuerliche und rechtliche Selbständigkeit erhalten. Es handelt sich um einen Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmen.

Die Gemeinschaftspraxis

Als Rechtsform bei Ärzten ist weiterhin eine Gemeinschaftspraxis möglich.

Mindestens zwei Gesellschafter führen gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis . Die beteiligten Einzelpersonen sind in diesem Fall eine wirtschaftliche Einheit. Der Jahresabschluss erfolgt in einem gemeinsamen Jahresabschluss.

Der Behandlungsvertrag kommt nicht mit einem Tierarzt zustande, sondern mit der Gemeinschaftspraxis. Die Aufteilung der Gesellschaftsanteile der Ärzte untereinander erfolgt dann intern durch den Gesellschaftsvertrag. Die Gewinne werden prozentual aufgeteilt und nach dem jeweiligen persönlichen Steuersatz des Arztes besteuert.

Die Gemeinschaftspraxis wird häufig in der Form einer GbR geführt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch gerne von anderen Freiberuflern genutzt. Wichtig ist in solchen Fällen ein ausführlicher GbR- Vertrag. In einem solchen Vertrag sollten Arbeitszeit, Aufgaben, Gewinnverteilung festgelegt werden. Personalentscheidungen sollten mit Zustimmung aller beteiligten Gesellschafter getroffen werden. Die Fixierung dieser Punkte ist besonders wichtig, da diese Punkte häufig zu Differenzen führen können.

Wie bereite ich eine Praxisnachfolge vor?

Folgende Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden?

  • Wie bestimme ich den Wert der Praxis?
  • Fakten aus dem Steuerrecht
  • Gesellschafterverträge
  • Gegebenenfalls ein Beratervertrag mit dem scheidenden Inhaber der Praxis für eine Übergangsphase
  • Information des Praxisteams über den Stand der Verhandlungen
  • Rechtzeitige Information der Tierhalter

Welche Unterlagen sollte man bereithalten?

  • Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mindestens der letzten drei Jahre
  • BWAs & Summen- und Salden-Listen der letzten 3 Jahre
  • Inventarverzeichnis
  • Mietvertrag und Arbeitsverträge
  • Leasing- und Wartungsverträge
  • Kaufvertrag

Bei der Praxisnachfolge sind weiterhin folgende Daten wichtig:

  • Umsatz und Gewinn
  • Gründungszeitpunkt (Vorstellung Käufer)
  • Übergabezeitpunkt (Vorstellung Verkäufer)
  • Fachgebiete
  • Leistungsspektrum
  • Patientenstruktur
  • EDV der Tierarztpraxis
  • Qualität des Standortes und des Personals
  • Erfolgsaussichten in der Zukunft
  • Standorterwägungen (Parkplätze, Barrierefreiheit)
  • Personalorganisation, Personalkosten und Fachkräftemängel
  • Website und Social Media Portale

Kann ich auch als einzelner Tierarzt die Rechtsform der GmbH wählen?

Theoretisch ist auch die Möglichkeit der Gründung einer GmbH als Einzelperson möglich. Diese ist jedoch mit einigen Formalitäten verbunden.

Es muss eine GmbH-Satzung erstellt werden und es erfolgt eine Beurkundung durch einen Notar. Unabhängig vom finanziellen Überschuss der Praxis wird bein Geschäftsführergehalt festgelegt. Dieses unterliegt der Lohnsteuer und diese wird zunächst nicht davon beeinflusst, ob die Praxis finanziell Gewinne oder Verluste umsetzt. Bei einem Einzelunternehmen sind jederzeit Privatentnahmen möglich, die der Arzt nach dem jeweiligen betriebswirtschaftlichen Status entscheiden kann. Er kann also wesentlich flexibler agieren.

Ein erheblicher Aufwand entsteht durch die Verpflichtung einer GmbH zur doppelten Buchführung. Das erhöht die Verwaltungs- und Steuerberatungskosten.

Insgesamt ist eine Praxisnachfolge eine Variante die gut durchdacht werden sollte. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung: 

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